An das Amtsgericht Hersbruck
Schlossplatz 1
91217 Hersbruck
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich einer Pressemitteilung entnehmen konnte, wurde an ihrem Gericht eine Lehrerin zu einer Strafe von 700 € verurteilt, weil sie im Besitz von 0,01 Gramm Marijuhana war.Nun meine Frage:
wurde sie wegen eines Verstoßes gegen das BtmG verurteilt oder wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit, weil sie zu schnell gefahren ist.
Ich bitte sie , mir diese Frage zu beantworten , da ich gegebenenfalls Anzeige erstatte gegen Richterin Anja Grammel, wegen des Verdachts der Rechtsbeugung und den Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz , sollte sich heraus stellen , dass das Urteil wegen einem Verstoß gegen das BtmG aus gesprochen wurde, weil die Lehrein im Besitz von 0,01 Gramm Marijuhana war.
Ich bedanke mich für ihre Mühe.
Hans Söllner